Was sind Reisekosten?

Reisekosten sind Kosten, die für ein Unternehmen bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit der Mitarbeiter anfallen. (LStR 9.4 Abs.2)
Nach den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) sind Reisekosten bei Selbstständigen und Unternehmen als Betriebsausgaben zu werten, die steuerlich abgesetzt werden können, da sie den Gewinn des Unternehmens mindern.

Arbeitnehmer, die nicht alle zu den Reisekosten zählenden Kosten vom Arbeitgeber ersetzt bekommen, können diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Reisekosten - Aufteilung in Kostenarten


 

Fahrtkosten

Fahrtkosten sind die Kosten, die der/dem Reisenden für die Überwindung der räumlichen Distanzen im Rahmen der Reise entstehen.

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Übernachtungskosten

Als Übernachtungskosten sind die tatsächlich enstandenen Kosten der/des Reisenden anzusetzen, die sie/er für Übernachtungen aufzuwenden hatte.

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Verpflegungsmehraufwand

Als Verpflegungsmehraufwand werden zusätzliche Kosten für Verpflegung bezeichnet, die eine/ein Reisende(r) zu tragen hat.

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Reisenebenkosten

Die verschiedensten Nebenkosten, die während einer Dienstreise anfallen, werden in den Reisenebenkosten zusammengefasst.
 

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Vorteile Unternehmer

Unternehmer profitieren bei der Erstattung von Reisekosten mehrfach. Für den Mitarbeiter sind es steuerfreie Auszahlungen und diese vermindern die Steuerlast des Unternehmens.

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Vorteile Mitarbeiter

Bezahlt das Unternehmen Reisekosten, sind diese Auszahlungen steuerfrei. Ansonsten können Mitarbeiter(innen) die angefallenen Reisekosten steuerlich geltend machen.

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